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Datenschutzerklärung und AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

Vertragsabschluss
 

Der Vertrag zwischen der Dance Company Pham (im Folgenden: Tanzschule) und dem Teilnehmer der Tanzkurse (im Folgenden: Mitglied) kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag und Annahme zustande (im Folgenden: Vertrag).

Durch das Einreichen eines Anmeldungsformulars auf der Website der Tanzschule gibt das Mitglied einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Vertrages ab.

Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch eine Anmeldebestätigung der Tanzschule.

Schweigt die Tanzschule, gilt dies als die konkludente Annahmeerklärung.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tanzschule werden mit Abschluss des Vertrages anerkannt.
 

Gegenstand des Vertrages
 

Mit dem Abschluss des Vertrages wird das Mitglied zum Besuch der gebuchten Unterrichtseinheiten der Tanzschule berechtigt. Im Gegenzug verpflichtet sich das Mitglied zur vollständigen und rechtzeitigen Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mitgliedsbeiträge sind in der jeweiligen aktuellen Preisliste der Tanzschule aufgeführt und können beim Inhaber der Tanzschule zur Kenntnis genommen werden. Die eventuellen Preisanpassungen erfolgen mit Zustimmung des Mitglieds.
 

Tanzunterricht

Ein gründlicher und  erfolgreicher Tanzunterricht  kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
Aus zwingenden betrieblichen Gründen (beispielsweise zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich. geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Raum gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen seitens der Tanzschule erfolgt.

 

Zahlungsbedingungen
 

Das Mitglied ist verpflichtet, den jeweiligen Mitgliedsbeitrag zum Monatsersten zu überweisen.

Befindet sich das Mitglied schuldhaft im Verzug und wird von der Tanzschule schriftlich abgemahnt, hat es der Tanzschule die entstandenen Kosten (insbesondere Porto- und Materialkosten) zu ersetzen. Der geschuldete Betrag umfasst dabei die tatsächlich entstandenen Kosten und hängt von der Zahl der erfolgten Abmahnungen ab. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch die Tanzschule, die auf dem Gesetz beruhen, bleibt unberührt.
 

Versäumte Stunden und Krankheitsfall
 

Die versäumten Stunden können nach Absprache, Möglichkeiten und Angebotslage in Parallelkursen nachgeholt werden. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen abgebrochen werden müssen, so können die versäumten Stunden für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht. Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme (ab 6 Wochen) am Tanzkurs nicht möglich ist, werden die versäumten Stunden ab dem Datum eines der Tanzschule vorgelegten ärztlichen Attestes (der Eingang bei der Tanzschule ist maßgeblich) gutgeschrieben. Die Nachweise, die zur Verminderung der Kursgebühren führen, sind der Tanzschule zuzusenden. Diese Verminderung erfolgt aber nur, wenn krankheitsbedingt mindestens eine einmonatige Teilnahme ausgeschlossen ist. Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Klassenfahrten, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind. Sollte das Mitglied eine 10er-Karte besitzen und aus gesundheitlichen Gründen ausfallen, werden die entsprechenden Wochen zu der Laufzeit von 15 Wochen addiert. Hier ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig, insbesondere bei langfristigen Ausfällen. 

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Schulferien und Feiertage
 

Während der Schulferien in Berlin und Niedersachen und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Monatsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule garantiert 36 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr. Nach den Schulferien beginnt der Unterricht mit dem jeweiligen Schulanfang.

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Kündigungsrecht bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrag

Wird der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung der Tanzschule nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat die Tanzschule ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Tanzschule ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

Kündigungsrecht durch Mitglied

Das Mitglied kann die monatlichen Kurse bis zum letzten Tag eines Monats zum Ende des darauf folgenden Monats kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich an die Adresse der Tanzschule Dance Company Pham, Himmelsweg 7, 21255 Tostedt

oder per E-Mail an dancecompanypham@web.de erfolgen.

Eine Abmeldung bei den Tanzlehrern genügt nicht.

Bereits erworbene 10er-Karten haben eine Laufzeit von 15 Wochen, in denen die 10 bereits bezahlten Termine wahrgenommen werden können. Nach 15 Wochen verfallen alle nicht wahrgenommenen Termine der 10er-Karte. Können Kurse aufgrund höherer Gewalt oder seitens der Tanzschule nicht stattfinden, werden die Wochen zu der Laufzeit addiert.

 

Haftung
 

Die Ausübung des Tanzens bzw. die je nach gebuchtem Kurs ausgeübte Betätigung in unseren Räumen und auch der allgemeine Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der Tanzschule geschehen auf eigene Gefahr.

Die Tanzschule haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds.

Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung  der Tanzschule, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten der Tanzschule zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Durchführung der Tanzkurse sowie die Bereitstellung der Trainingsräume für die Zeit des Tanzunterrichts.

Für die Garderobe der Mitglieder und deren Wertgegenstände haftet die Tanzschule nicht. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Tanzschule zu bringen. Von Seiten der Tanzschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

Datenschutz

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zwecks Erfüllung des Vertrages zwischen der Tanzschule und dem Mitglied in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden.

Änderungen von personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, sind der Tanzschule mitzuteilen.

Die personenbezogenen Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal oder entsprechend Beauftragten zugängig.

Die Tanzschule sorgt dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung und Erfüllung des Vertrages sind und damit den Zugang zu den personenbezogenen Daten der Mitglieder haben, die gesetzlichen Bestimmungen über den Umgang mit personenbezogenen Daten beachten.

Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

Name und Anschrift des Verantwortlichen

Dance Company Pham

Inh. Rafael Pham 

Himmelsweg 7

21255 Tostedt

Telefon: 01703625052

E-Mail: dance-company-pham@web.de

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Die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten, die nicht dem Zwecke der Vertragserfüllung dienen (beispielsweise Film- und Fotoaufnahmen), erfolgen nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person bzw. mit der Zustimmung des gesetzlichen und zur Erteilung solcher Zustimmung berechtigten Vertreters.

Der Widerruf der Einwilligung ist dabei jederzeit möglich.Die Einzelheiten des Umgangs mit den personenbezogenen Daten werden in der Datenschutzerklärung der Tanzschule festgelegt und den Mitgliedern zur Kenntnisnahme zugänglich gemacht.

Weitergabe an Dritte

Die Weitergabe der in den Tanzkursenerlernten von den Tanzlehrern der Tanzschule persönlich entwickelten und damit urheberrechtlich geschützten Schritte, Folgen und Tanzformationen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Weitergabe an Kursteilnehmer aus niedrigeren, anderen oder höheren Kursstufen.Dem Weitergabeverbot unterliegt dabei das Werk der Tanzkunst als die Interpretation der Musik durch Körpersprache, nämlich Drehungen, Sprünge und Hebungen in rhythmischer, metrischer und Tempo gebender Gestaltung als Ergebnis persönlicher geistiger Schöpfung des Choreographen. Ausgenommen von diesem Verbot ist die Weitergabe von gemeinfreien und allgemein bekannten Schrittenbzw. Schrittverbindungen und Figuren aus dem Bereich allgemein gelernter Tanzarten (beispielsweise allgemein bekannte Schritte und Figuren des Hip-Hops oder der Standard- und lateinamerikanischen Tänze).Sollte das Mitglied nicht sicher sein, ob einzelne erlernte Tanzschritte oder Figuren dem hier festgelegten Weitergabeverbot unterliegen, muss eine individuelle Absprache mit den Tanzlehrern stattfinden.

Schriftform

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

Sonstiges

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Berechtigtem

Entsprechend Beauftragten zugängig. Die Tanzschule sorgt dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind und damit den Zugang zu den personenbezogenen Daten der Mitglieder haben, die gesetzlichenTanzschulpersonal oderBestimmungen über den
beachten. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Datenschutz Dance Company Pham Kreuzloh 19a 21258 Heidenau
Übungsraum 
Himmelsweg 7
21255 Tostedt
Inhaber Rafael Pham 
Tel : 01703625052 
dance-company-pham@web.de 
IBAN: DE51 1001 1001 2623 6001 88 N26

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